Vermögensverwaltung
- Einrichtung und Führung der erforderlichen Konten
- Entgegennahme und zeitnahe Buchung des Hausgeldes (üblicherweise Lastschriftverfahren)
- Leistung erforderlicher Zahlungen (Steuern und Abgaben, Kosten für Reparaturen, Betriebskosten wie Wassergeld, Heizungsgeld, Versicherungen und u.a.m.)
- Mahnungen und notfalls Zwangsmaßnahmen gegen Säumige
- Beantragung, Bearbeitung und Weiterleitung von Bescheiden
- Abschluss von Versicherungen nach Beschluss der Eigentümergemeinschaft
- Aufstellung des Wirtschaftsplanes mit Berechnung des Wohngeldes
- Erstellung der jährlichen Wohngeldabrechnung (Gesamtabrechnung und Einzelabrechnung für Wohnungseigentümer) einschließlich Rechnungslegung
- Abgrenzung bei Eigentümerwechsel (Splitting der Einzelabrechnung)
- Erstellung der jährlichen Bilanz (Gegenüberstellung von Soll- und Istvermögen).
Der Verwalter ist berechtigt, die Besorgung einzelner Verwaltungsangelegenheiten zu übertragen.