Technische Verwaltung
- Überwachung des baulichen Zustandes des gemeinschaftlichen Eigentums (regelmäßige Rundgänge mit dem Beirat)
- Beratung des Beirats oder der Eigentümergemeinschaft über die Notwendigkeit der Vornahme von Reparaturen
- Einholung von Kostenvoranschlägen
- Vergabe der Aufträge und Überwachung der Reparaturarbeiten
- Rechnungsprüfung
- Begleichung der Rechnungen
- Beschaffung und Aufbewahrung der, den Bau betreffenden Planunterlagen (elektrische und sanitäre Installation, Heizung)
- Aufbewahrung von Sicherungsscheinen für die zentrale Schließanlage
Der Verwalter ist berechtigt, die Besorgung einzelner Verwaltungsangelegenheiten zu übertragen.